SVB-Roth · Sachverständigenbüro

Gutachten

Fachlich fundierte und nachvollziehbare Gutachten für private, gewerbliche, versicherungsbezogene und gerichtliche Fragestellungen.

Gutachten passend zur Aufgabenstellung

Art und Umfang eines Gutachtens richten sich nach der konkreten Fragestellung. Feststellungen, technische Einordnung und Schlussfolgerungen werden nachvollziehbar voneinander getrennt und dokumentiert.

Privatgutachten

Unabhängige fachliche Beurteilung für private und gewerbliche Auftraggeber – bei Schäden, Mängeln, Bau- und Sanierungsleistungen oder technischen Streitfragen.

Gerichtsgutachten

Technische Gutachten zur Verwendung in gerichtlichen Verfahren, Bearbeitung technischer Beweisfragen sowie Ursachen- und Kausalitätsuntersuchungen im jeweiligen Fachgebiet.

Versicherungsgutachten

Untersuchung von Schadenfällen, insbesondere Sturm, Hagel, Feuchte und Witterung. Schadenumfang, Ursache, Vorschäden und Verschleiß werden technisch differenziert betrachtet.

Schadengutachten

Feststellung, Dokumentation und technische Bewertung eines Schadenbildes einschließlich möglicher Folgeschäden und erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen.

Mängelgutachten

Bewertung von Ausführungsfehlern, mangelhaften Anschlüssen, technischen Abweichungen und Nachbesserungsleistungen.

Ursachengutachten

Untersuchung möglicher Schadensmechanismen und Zusammenhänge zur nachvollziehbaren Eingrenzung der technischen Ursache.

Beweissicherung

Zustandsdokumentation zu einem definierten Zeitpunkt – vor Baubeginn, während einer Maßnahme oder vor und nach einer Sanierung.

Gewährleistungsprüfung

Technische Zustands- und Mängelprüfung vor Ablauf von Gewährleistungsfristen mit Dokumentation erkennbarer Auffälligkeiten und erforderlicher Maßnahmen.

Technische Stellungnahme

Kompakte fachliche Einordnung konkreter technischer Fragestellungen, wenn kein umfassendes Gutachten erforderlich ist.

Typische Fragestellungen

Schaden oder Vorschaden? Ereignis oder Verschleiß?

Gerade bei Versicherungs- und Streitfällen ist nicht nur zu dokumentieren, dass ein Schaden vorhanden ist. Entscheidend kann sein, wie das Schadenbild entstanden ist, ob es zum behaupteten Ereignis passt und welche alters-, wartungs- oder ausführungsbedingten Einflüsse bestehen.

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